Rechtsanwalt für Strafrecht | Strafverteidigung | Philipp Holzapfel

Mag. Philipp Holzapfel - Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Mag. Philipp Holzapfel

Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidigung

Das österreichische Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Tatbeständen mit unterschiedlichen Strafandrohungen. Viele Menschen geraten unberechtigt oder berechtigt in das Visier der Strafbehörden. Ein erfahrener Strafverteidiger ist unverzichtbar. Wir decken das gesamte Spektrum des Strafrechts ab. Unsere Mandanten können sich stets auf die optimale Verteidigung verlassen, das gilt im Ermittlungsverfahren genauso wie in einer Hauptverhandlung.

Wir erarbeiten gemeinsam eine maßgeschneiderte Taktik, die auf Ihre individuelle Situation angepasst ist.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sofort einen Strafverteidiger einzuschalten.

Beschuldigte sollten bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei einen professionellen Strafverteidiger kontaktieren. Sehr oft tätigen Beschuldigte gegenüber Polizisten Aussagen, die sie später rückgängig machen wollen. Unschuldige liefern beispielsweise mit harmlos wirkenden Aussagen zusätzliche Indizien, anstatt sich zu entlasten. Schuldige wiederum geben Hinweise zum Motiv, die zu einer höheren Strafe führen. Eine derart getätigte Aussage lässt sich sehr selten revidieren. Beides können Beschuldigte vermeiden, wenn sie sich unverzüglich an einen Strafverteidiger wenden und mit diesem alle weitere Schritte besprechen.

Wurden Sie Opfer einer Straftat?

In einem solchen Fall ist es unerlässlich, seine eigenen Rechte zu kennen. Sehr oft kann gegen den Schädiger ein Schadenersatzanspruch (zB Schmerzengeld) geltend gemacht werden. Jeder kann jederzeit Opfer einer Straftat werden. Opfer leiden unter der Straftat. Die meisten Geschädigten einer Straftat hatten zuvor noch nie mit einem Strafgericht, der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun.

Opfer einer Straftat benötigen daher umfassende rechtliche Beratung, aber meistens noch mehr Verständnis. Wir unterstützen Sie empathisch in allen Belangen. Wir bemühen uns um ein für das Opfer faires und möglichst schonendes Verfahren, damit weitere Traumatisierungen vermieden werden können.

Die Strafprozessordnung erlaubt den Geschädigten schon im Ermittlungsverfahren gegen den Verdächtigen als Privatbeteiligter aufzutreten. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass der Geschädigte kein mit dem Kostenrisiko belastetes zivilrechtliches Verfahren gegen den Täter führen muss. Kommt es zu einer Anklage gegen den Verdächtigen, kann das Opfer im Strafverfahren gegen den Täter vom Strafgericht den Ersatz seines Schadens begehren.

Wir vertreten Sie gerne im Zuge des gesamten Strafverfahrens, sohin bereits unmittelbar nach der Tat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens.

Die Anwaltskanzlei